AGB HAPPYPLACE IMMOBILIEN
§1 Vertraulichkeit
Die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Daten, einschließlich der Objektnachweise, sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt.
§2 Haftungsbeschränkung
Die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen, wie z.B. Objektunterlagen, Pläne, etc. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht.
§3 Vertragsabschluss
Die Provision des Unternehmens Happyplace Immobilien ist verdient mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Erwirbt ein Kaufinteressent die Immobilie, bezahlt der Verkäufer (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen betreffend ) dem Unternehmen Happyplace Immobilien eine zuvor verabredete Provision zzgl. MwSt. mit der notariellen Beurkundung. Der Immobilienmakler wird in diesem Fall auch mit den Kaufinteressenten einen entgeltpflichtigen Maklervertrag, ebenfalls mit gleichem Provisionssatz zzgl. MwSt., abschließen (Maklervertrag nach § 656 c BGB). Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäuser sowie gewerblich genutzte Immobilien bleiben hiervon unberührt. Hier gilt eine Provision von 5,95 % inkl. MwSt. als verdient. Bei der Schließung eines Mietvertrages hat uns der Auftraggeber die Provision von zwei Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Ein Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden besteht nur dann, wenn das Unternehmen Happyplace Immobilien ausschließlich wegen des Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt. Zuvor wurde eine Provisionspflicht vereinbart. Die Rechnung ist innerhalb 10 Tage nach Erhalt dieser zu begleichen.
§4 Verträge
In der Regel wird ein exklusiver Maklerauftrag geschlossen, sofern nicht anders vereinbart. Das Unternehmen Happyplace Immobilien ist somit mit der exklusiven Vermarktung der Immobilie beauftragt. Dem Eigentümer ist es innerhalb des Vertragszeitraumes nicht gestattet die Immobilie selbst zu vermarkten und/ oder weitere Makler zu beauftragen. Sonderregelungen sind davon selbstverständlich ausgeschlossen.
§5 Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
§6 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch des Unternehmens Happyplace Immobilien besteht auch dann noch, wenn ein Folgegeschäft innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag geschlossen wurde.
§7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.
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